Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seven Whys Ltd.

Stand: 30.05.2021

§1 Geltungsbereich

  1. Die Firma Seven Whys Ltd. mit Sitz in 26 Anthipolochagou Georgiou M.Savva Shop 1-2, 8201 Paphos, Zypern (im Folgenden „Seven Whys“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Seven Whys und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Seven Whys ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Seven Whys bedarf es nicht.
  3. Änderungen und/oder Erweiterungen der AGB treten mit der Online-Publikation unter der Domain https://www.sevenwhys.com/agb in Kraft und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Über eine Änderung der AGB wird der Kunde per E-Mail informiert.

§2 Verträge

  1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Design und Beratung für digitale Produkte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem individuell erstellten Angebot.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind schriftlich festzuhalten.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Seven Whys und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Seven Whys schriftlich bestätigt werden.
  5. Die Angebote von Seven Whys sind freibleibend und unverbindlich. Weicht der mit dem Kunden geschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
  6. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Seven Whys kommt zustande, wenn Seven Whys nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail übersandt hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
  7. Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann schriftlich, per E-Mail oder in Textform erfolgen.

§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer Auftragsbestätigung durch Seven Whys. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Seven Whys. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für Seven Whys.
  2. Der Kunde wird Seven Whys zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und erforderliche Zugänge zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Seven Whys wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Ergeben sich Mehrarbeiten für Seven Whys, die auf fehlerhafte oder nicht verfügbare Systeme beruhen, werden diese von Seven Whys zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet.
  3. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Kunden in elektronisch verwertbarer Form. Seven Whys teilt dem Kunden die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit.
  4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Grafiken, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Seven Whys haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Seven Whys wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Seven Whys schad- und klaglos; er hat Seven Whys sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Seven Whys bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
  5. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Seven Whys eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Seven Whys bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
  6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Seven Whys verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann Seven Whys die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Seven Whys berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.

§4 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Für Reisen, die nach die nach Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrags und der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen zusätzlich berechnet. Der Kunde hat Seven Whys sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen (z.B. Kilometergeld, Fahrkarten, Nächtigungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
  2. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

§5 Fremdleistungen

  1. Seven Whys ist berechtigt, entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden, Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
  2. Die Vergabe von Fremdleistungen nimmt Seven Whys im Namen und für Rechnung des Kunden vor. Der Kunde wird Seven Whys hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
  3. Soweit Seven Whys auf Veranlassung des Kunden im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, verpflichtet sich der Kunde, Seven Whys im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme sämtlicher Kosten.
  4. Seven Whys übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Seven Whys trifft keine Überwachungspflicht.
  5. Mit der Beauftragung von Dritten gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seven Whys über.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Preis. Alle Preise sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuern.
  2. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung der Leistung fällig.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Seven Whys berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
  4. Seven Whys behält sich das Recht vor, für bestimmte Projekte eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtvergütung zu verlangen. Diese ist bei Vertragsbeginn fällig.
  5. Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  6. Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit werden nur nach vorheriger Zustimmung durch Seven Whys erbracht. Es steht Seven Whys jederzeit frei, die Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten zu verweigern. Wünscht der Kunde Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, werden für diese Dienstleistungen auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Stunden- oder Tagessätze Zuschläge in Höhe von 100% verrechnet.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Seven Whys bleibt Urheber der im Rahmen des Vertrags erbrachten Design-Leistungen, einschließlich aller Entwürfe, Konzepte und finalen Designs. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Das gilt auch für elektronische Daten. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Seven Whys zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei Seven Whys. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
  4. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Designs, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an Seven Whys zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
  6. Die Leistungen und Werke von Seven Whys dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung von Seven Whys. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, so verwirkt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung.
  7. Seven Whys ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung kann Seven Whys ohne Nachweis zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars verlangen. Das Recht von Seven Whys, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
  8. Seven Whys behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeiten zu Präsentationszwecken, einschließlich Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website oder in sozialen Netzwerken), zu verwenden. Seven Whys ist berechtigt den Kunden als Referenz zu nennen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen Seven Whys und dem Kunden ausgeschlossen werden.

§8 Gewährleistung und Haftung

  1. Seven Whys gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Seven Whys haftet nur auf Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Seven Whys auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Soweit Seven Whys keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von Seven Whys oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß 8.1.
  3. Der Kunde haftet für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Seven Whys nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
  4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Seven Whys, stellt er ihn von der Haftung frei. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von Seven Whys bzw. seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Für Aufträge, welche Seven Whys im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte vergibt, übernimmt Seven Whys gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens. Seven Whys tritt insoweit lediglich als Vermittler auf.
  6. Sofern die Auftragsvergabe an Drittfirmen im Namen und auf Rechnung von Seven Whys erfolgt, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung gegenüber der Fremdfirma an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Seven Whys zunächst den Versuch zu unternehmen, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
  7. Seven Whys haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe oder sonstigen Designarbeiten, die sie dem Kunden zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder Markenrecherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
  8. Seven Whys haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Er ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
  9. Der Kunde stellt Seven Whys von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Seven Whys wegen eines Verhaltens stellen, für das der Kunde nach dem Inhalt des Vertrages die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Kunde trägt die kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
  10. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Seven Whys ausgeschlossen.

§9 Termine und Lieferfristen

  1. Fristen und Terminabsprachen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
  2. Sofern Seven Whys einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung zu prüfen und innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder keine Mängelrüge, gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen steht Seven Whys zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Nach Abnahme der Leistungen sind nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers nicht mehr Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und werden gesondert vergütet.

§10 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Seven Whys wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Seven Whys wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
  2. Seven Whys wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei Seven Whys gespeicherten Daten zu schützen. Seven Whys ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen.
  3. Seven Whys weist darauf hin, das personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Seven Whys weitergeleitet werden.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Projektumfang.
  2. Seven Whys ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
    2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt
    3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Seven Whys weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Seven Whys eine taugliche Sicherheit leistet;
  3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Seven Whys fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
  4. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Seven Whys - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch Seven Whys – einseitig ändert oder abbricht, hat er Seven Whys die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Seven Whys begründet ist, hat der Kunde Seven Whys darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten.
  5. Reserviert der Kunde verbindlich und im Voraus Zeitspannen bzw. Zeiträume, in welchen er die Leistungserbringung durch Seven Whys wünscht, und nimmt diese Zeiträume nicht in Anspruch, ist Seven Whys berechtigt, einen Verdienstausfall von 100% des zu erwartenden Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Verzögerung seitens des Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen sind Verzögerungen, über welche der Kunde Seven Whys spätestens einen Monat vor Arbeitsbeginn bzw. Beginn der reservierten Zeitspann informiert.

§12 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist Paphos, Zypern
  2. Seven Whys bietet seine Leistungen ausschließlich am Erfüllungsort an, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand ist Paphos in Zypern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Zypern hat. Seven Whys ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

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